Obwohl Rorschach bei günstiger Verkehrslage den Vorteil eines alten Marktes besass und wirtschaftliche Förderung von seiten einiger seiner Landesherren, der Aebte von St.Gallen, erfuhr, blieb es bis zum Ende der Klosterherrschaft verhältnismässig klein. Um 1800 zählte der Reichshof 183 Wohnhäuser mit rund 1500 Einwohnern. Den Ursachen dieser Kleinheit soll in einer Studie über das Rorschacher zehnte Jahrhundert einmal nachgeforscht werden. Vorläufig sei an die Bedeutung des landwirtschaftlichen Bodens und der Bleichen sowie an die Abschliessung der Gemeinde nach aussen durch althergebrachte Hofrechte, zu denen auch die Zünfte zählen, erinnert.
Die eigentlich sehr spät erfolgte offizielle Gründung der Zünfte (1698) dokumentiert geradezu diese Kleinheit. Ebenso der Umstand, dass die vielerlei Handwerke in nur zwei Bruderschaften zusammengeschlossen wurden, sowie die Bestimmung, dass die Zünfte nicht nur den Hafenort allein, sondern das ganze Rorschacher Amt (heute Bezirk) umfassten.
Es ist anzunehmen, dass schon vor dem 17. Jahrhundert auch im Hafenort sich Handwerker zusammengeschlossen haben, umso mehr, als in früheren Jahrhunderten bereits Bauern die Scholle verliessen, sich in einem stadtähnlichen Gemeinwesen niederliessen, um von den vielen Handfertigkeiten, die mit dem Bauernberuf zusammenhängen, eine besonders auszubilden und zu betätigen. Man vereinigte sich erst lose, dann enger als «Innung», «Meisterschaft» oder «Bruderschaft» um der gemeinsamen Vorteile willen, vorerst noch lange ohne schriftliche Satzung, einfach durch mündliche Absprachen, in denen es in ganz Europa um das gleiche ging. Es waren Zusammenschlüsse freier Handwerker, die das Ziel verfolgten, ihre wirtschaftliche Existenz möglichst zu sichern, unbequeme Konkurrenz fernzuhalten und die wirtschaftlichen Vorteile unter sich in gleicher Weise zu verteilen. Das ergibt sich aus der Verfassung aller Zünfte: die Meister, und nur diese, geniessen die gleichen Rechte, Vorteile und Vergünstigungen. Die Rohstoffe werden gemeinsam eingekauft und gleichmässig verteilt. Die zulässige Zahl der Gesellen und Lehrlinge wird festgesetzt. Die Preise, d.h. die Minimalpreise, unter denen keiner verkaufen darf, die Löhne der Gesellen, die keiner überschreiten darf, werden ebenfalls bestimmt.
Wir folgen in den allgemeinen Darlegungen der von E. Th. Rimli herausgegebenen illustrierten Weltgeschichte.
Mit der Zeit wurden die Bestimmungen eher härter: es bestand durchaus Beitrittszwang. Nur der zünftige Meister war mit seinen Waren auf dem Markt zugelassen. Als das Gewerbe keine Erweiterung mehr zuliess, schlossen sich die Zünfte allmählich ab: neue Mitglieder wurden nur unter schweren Bedingungen oder schliesslich gar nicht mehr aufgenommen. Auch in Rorschach war der Eintritt an moralische, technische und finanzielle Bedingungen geknüpft. Fremde, Uneheliche, Kinder von «unehrlichen Berufen» waren ausgeschlossen. Als solche bezeichnete man Schäfer, Nachtwächter, Totengräber, Scharfrichter; nicht in Rorschach, aber in andern Gegenden auch Barbiere, Müller und Leinenweber. Die Aufnahme war ferner an eine lange Lehrzeit geknüpft: vier bis sieben Jahre, sodann an eine längere Lehrzeit mit Wanderschaft und schliesslich an die Erstellung eines Meisterstücks. Auch die finanziellen Voraussetzungen und Verpflichtungen waren nicht gering. Das Eintrittsgeld, in früherer Zeit niedrig, wurde später erhöht, so dass es schliesslich mancher nicht mehr aufzubringen vermochte.
Gewerbliche Zusammenschlüsse gab es in Rorschach wie andernorts mit aller Bestimmtheit sehr früh. Doch beurkundet sind nur folgende: Als älteste stiftsanktgallische Handwerker-Vereinigung gilt der Rorschacher «Revers über gemachte und bestätigte Vereinigung der Handwerksgenossen» vom 29. Januar 1605, in die auch Arbon eingeschlossen war. Ein Gewerberat um 1610 diente nur den Berufsfragen des Leinwandgewerbes.
1685 erteilte der Abt den Schuhmachern die Erlaubnis, eine Zunft zu bilden.
Als viele Handwerker umfassende Zünfte vermerkt unsere Lokalgeschichte die von Abt Leodegar Bürgisser (1696 bis 1717) begünstigte und unter Protektion des Staatsmannes Fidel von Thurn auf Wartegg 1698 organisierten zwei Bruderschaften, deren eine Johannes dem Täufer, die andere dem Märtyrer Constantius geweiht war. In Willis bis 1815 reichender Stadtgeschichte sind die einzelnen Handwerker und ihre letzten Zunftmeister genannt.
Was war 1698 geschehen? Mit diesem Datum hatten die Rorschacher Zünfte einen gewissen Grad öffentlich-rechtlichen Charakters erreicht: ihre Sitzungen wurden von der Obrigkeit anerkannt und die von ihnen erlassene Wirtschaftsordnung als verbindlich erklärt. Daneben beschäftigte sich der schon genannte Gewerberat mit allem, was Leinwandgewerbe und -handel betraf.
Der unter Cölestin II. 1764 erlassenen Zunftordnung des Gerichtes Rorschach soll eine besondere Studie gewidmet sein.
Vielfach arbeiteten Behörden städtischer oder stadtähnlicher Gebilde wie Rorschach mit den Zünften zusammen. Gelegentlich übernahmen die Zünfte politische Befugnisse und kamen in den Besitz der Macht. Wir erinnern an Zürich, das einmal in seinem Stadtregiment 13 Adelige und 13 Zunftmeister zählte. In Rorschach gab es nichts Aehnliches, aber die manchmal unbotmässigen Rorschacher Ammänner der äbtischen Zeit, die sich für mehr Freiheit im lokalen Bereich einsetzten (vgl. vom Verfasser: «Rorschachs Anteil an den Freiheitsbestrebungen der Gotteshausleute», Neujahrsblatt 1960), gingen meistens aus dem Gewerbestand hervor.
Richard Grünberger,
Monatschronik Oktober 1970
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